Si a matre vestra superstite aliquid ad vos pertinens in dotem scienti vitrico vestro datum est, intellegis nullam firmitatem iuris dationem habere, si neque pollicitatio neque stipulatio intercessit.
von lucas.842 am 27.09.2022
Wenn Ihre Mutter zu Lebzeiten etwas, das Ihnen gehörte, als Mitgift an Ihren Stiefvater (der davon wusste) gegeben hat, sollten Sie verstehen, dass diese Schenkung keine Rechtsgültigkeit besitzt, wenn weder eine förmliche Zusage noch ein Vertrag vorlag.
von louis.f am 07.09.2016
Wenn von Ihrer überlebenden Mutter Ihnen Gehörendes als Mitgift an Ihren wissenden Stiefvater gegeben wurde, verstehen Sie, dass die Zuwendung keine rechtliche Gültigkeit hat, wenn weder eine Verheißung noch eine Stipulation dazwischengetreten ist.