Cum neque originales neque incolas vos esse memoratis, ob solam domus sive possessionis, licet ex substantia decurionis adquisita sit, causam publici iuris auctoritas muneribus subiugari vos non sinet.
von noel862 am 23.12.2023
Da ihr euch weder als Ursprüngliche noch als Ansässige bezeichnet, wird die Autorität des öffentlichen Rechts nicht zulassen, dass ihr aufgrund des alleinigen Besitzes eines Hauses oder Grundstücks, selbst wenn es aus dem Vermögen eines Dekurionen erworben wurde, zu Dienstleistungen herangezogen werdet.
von domenic.d am 08.12.2016
Da Sie angeben, weder Einheimische noch Ansässige zu sein, wird die öffentliche Rechtsgewalt Sie nicht zwingen, öffentliche Pflichten zu erfüllen, nur weil Sie Eigentum besitzen, selbst wenn dieses Eigentum von einem Ratsmitglied erworben wurde.