Est verum eos, qui in territorio alicuius civitatis commorantur, velut incolas ad subeunda munera vel capiendos honores non adstringi.
von amara.s am 29.03.2015
Personen, die sich vorübergehend im Gebiet einer Stadt aufhalten, sind im Gegensatz zu Einwohnern nicht verpflichtet, öffentliche Pflichten zu erfüllen oder öffentliche Ämter zu bekleiden.
von nele.u am 02.07.2014
Es ist wahr, dass diejenigen, die sich im Gebiet eines Stadtstaates aufhalten, wie Einwohner, nicht zu Dienstpflichten oder zur Annahme von Ehrenämtern verpflichtet sind.