Sicut honores et munera, cum pater et filius decuriones sunt, in eadem domo continuari non oportet, ita vacationum concessa tempora non aliis prodesse possunt, quam qui ad eosdem vel alios honores eademque vel alia munera denuo vocantur.
von andrea918 am 17.10.2020
Ebenso wie öffentliche Ämter und Verantwortlichkeiten nicht fortlaufend in demselben Haushalt innegehalten werden sollten, wenn Vater und Sohn beide Stadtratsmitglieder sind, können die gewährten Befreiungszeiten nur denjenigen zugutekommen, die erneut zur Ausübung derselben oder unterschiedlicher Ämter und Pflichten berufen werden.
von anton.8915 am 18.11.2019
Ebenso wenig wie Ehren und Pflichten bei Vater und Sohn als Decurionen in demselben Haus fortgeführt werden sollen, können die gewährten Urlaubszeiten anderen zugutekommen als jenen, die erneut zu denselben oder anderen Ehren und denselben oder anderen Pflichten berufen werden.