Pro infante vero filio, quem decurionem esse voluisti, quamquam fidem tuam in posterum adstrinxeris, tamen onera sustinere non cogeris, cum ad ea quae mandari possunt voluntatem dedisse videaris.
von casper8857 am 30.01.2017
Bezüglich Ihres jungen Sohnes, den Sie zum Stadtratsmitglied machen wollten: Obwohl Sie sich für die Zukunft verpflichtet haben, werden Sie nicht gezwungen sein, die Verantwortlichkeiten zu übernehmen, da Sie offenbar nur Angelegenheiten zugestimmt haben, die delegiert werden können.
von stella.r am 14.03.2023
Für deinen Sohn, den du als Decurio haben wolltest, obwohl du dein Versprechen für die Zukunft gegeben hast, bist du dennoch nicht gezwungen, die Lasten zu tragen, da du scheinbar deine Zustimmung für Dinge gegeben hast, die übertragen werden können.