Nullus omnino originalis colonus rei privatae nostrae ad aliquos honores vel quaelibet alia civitatis munera devocetur.
von annalena.b am 26.04.2014
Kein ursprünglicher Siedler unseres Privateigentums soll unter keinen Umständen zu irgendwelchen Ehrenämtern oder anderen städtischen Pflichten abberufen werden.
von kristina851 am 25.08.2018
Kein Pächter unserer Privatgrundbesitze sollte jemals zu öffentlichen Ämtern oder anderen bürgerlichen Pflichten herangezogen werden.