Actores ceterique rei privatae nostrae ad solutionem specierum sollemnium debiti vigoris auctoritate cogantur, ne provinciales rei privatae nostrae fatiget immunitas.
von margarete.c am 17.11.2019
Die Verwalter und sonstigen Mitarbeiter unseres kaiserlichen Gutes müssen durch die zuständige Behörde zur Zahlung ihrer regelmäßigen Abgaben gezwungen werden, damit ihre Steuerbefreiung nicht zur Belastung für die Provinzbewohner wird.