Quotiens quis et privati debitor invenitur et fisci, et abreptus ab uno officio teneatur, ad universi debiti solutionem qui eum abstulit coartetur ac totius summae exactionem in se suscipiat, qui eundem avellendum subtrahendumque crediderit.
von philipp.z am 16.11.2016
Sooft jemand sowohl als privater Schuldner als auch als Schuldner des Fiskus befunden wird und von einem Amt festgenommen ist, soll derjenige, der ihn weggenommen hat, zur Zahlung der gesamten Schuld gezwungen werden und die Eintreibung des vollständigen Betrags auf sich nehmen, der ihn für weggenommen und entfernt gehalten hat.
von thore.878 am 01.11.2014
Wenn jemand sowohl bei privaten Gläubigern als auch beim Staatsschatz in der Schuld steht und von einer Behörde festgehalten wird, wird derjenige, der diese Person in Gewahrsam genommen hat, für die Begleichung der gesamten Schuld verantwortlich und muss die vollständige Inkassierung des Betrags übernehmen, da er sich entschieden hat, diese Person zu ergreifen und festzuhalten.