Quotiens res aestimatae in dotem dantur, maritus dominium consecutus summae velut pretii debitor efficitur.
von elisa9892 am 01.11.2020
Wenn bewertete Gegenstände als Mitgift gegeben werden, erwirbt der Ehemann das Eigentum und wird dadurch zum Schuldner des Betrags, als handele es sich um einen Kaufpreis.
von johanna.948 am 27.06.2013
Wenn Gegenstände mit einem festgelegten Wert als Mitgift gegeben werden, erwirbt der Ehemann deren Eigentum und wird gleichzeitig für ihren geschätzten Wert haftbar.