Si quis vel per unam mutationem veredum superducendum esse crediderit, in quadruplum superductorum animalium pretium fisci viribus inferat.
von noah8984 am 22.08.2016
Wenn jemand auch nur bei einem Pferdewechsel glaubt, dass ein Postpferd übermäßig in Anspruch genommen werden muss, soll er den Preis der überzähligen Tiere vervierfacht in die Mittel des Fiskus einzahlen.
von giulia.908 am 20.03.2023
Wer auch nur für eine einzige Etappe ein zusätzliches Postpferd in Anspruch nimmt, muss den vierfachen Wert der zusätzlichen Tiere an die Kaiserkasse zahlen.