Apparitores, quicumque in collatione auri praecepti fuerint officii sui adhibere servitium, titulorum debita et collationum summas relationis suae fide et adnotatione praescribant, sitque ex officialis instructione officium conscium, quid exactum quidve perlatum esse videatur, ne longinqui itineris diversitate susceptor abductus et curiae suae desit et rei familiaris detrimenta sustineat.
von elena.s am 19.12.2022
Die Apparitoren, welche immer mit dem Dienst ihres Amtes zur Erhebung von Gold beauftragt worden sind, sollen die Schulden der Titel und die Summen der Sammlungen mit der Vertrauenswürdigkeit und Aufzeichnung ihres Berichts festhalten, und das Amt soll aus der Anweisung des Beamten Kenntnis haben, was als erhoben und was als übergeben erscheint, damit der Empfänger, der durch die Weite einer langen Reise fortgeführt wird, weder seiner Kurie fernbleibt noch Verluste seines Familienvermögens erleidet.
von eliana.942 am 22.12.2014
Beamte, die mit der Erhebung von Goldsteuern beauftragt sind, müssen alle Steuerschulden und eingezogenen Beträge in ihren Berichten mit schriftlicher Bestätigung und detaillierten Aufzeichnungen festhalten. Das Amt ist durch die Anweisungen des Beamten über die Höhe der Einnahmen und Ablieferungen zu informieren, damit der Steuereintreiber keine weiten Strecken zurücklegen muss, was ihn sowohl von seinen Verwaltungsaufgaben abhalten als auch finanzielle Verluste verursachen würde.