Si quid negotiorum fuerit actitatum, in quibus aliquid commodi fiscalis appareat, ad officium rei privatae tua gravitas acta transmittat, ut instructione percepta, quid sibimet iuris auxilio debeatur, agnoscat.
von kristof.z am 15.04.2018
Sollten geschäftliche Angelegenheiten vorliegen, bei denen ein fiskalischer Vorteil erkennbar ist, hat Eure Gravität die Akten an das Amt für Privateigentum zu übermitteln, damit nach Erhalt der Anweisung erkannt werden kann, was ihm kraft Rechts geschuldet wird.
von matthis.u am 23.01.2019
Sollten Geschäftsvorgänge durchgeführt worden sein, bei denen ein finanzieller Vorteil für die Staatskasse erkennbar ist, senden Sie die Unterlagen an das Amt für Privateigentum, damit diese die Dokumentation prüfen und feststellen können, was ihnen rechtlich zusteht.