In nostrae serenitatis imaginibus ac statuis erigendis privatae collationis iniuriam propulsari praecipimus, ne quid in eo suum collator agnoscat.
von janick.k am 18.08.2014
Wir verfügen, dass jegliche Ansprüche aus privaten Spenden bei der Errichtung unserer kaiserlichen Statuen und Bildnisse verhindert werden, sodass die Spender keine Eigentumsrechte geltend machen können.
von ada.q am 06.12.2015
Bei der Errichtung von Bildnissen und Statuen Unserer Erhabenheit befehlen wir, den Nachteil privater Zuwendungen abzuwehren, damit der Beitragende darin nichts als sein Eigentum erkennen kann.