Pro tironibus in corporibus postulatis pretia conferri ex fundis perpetuariis nostrae rei privatae praecipimus.
von amelia9961 am 16.05.2020
Für Rekruten in den angeforderten Einheiten verfügen wir, dass Zahlungen aus den immerwährenden Ländereien unseres Privatvermögens geleistet werden.
von edda.g am 13.07.2013
Wir befehlen, dass Zahlungen für neue Soldaten in den angeforderten Einheiten aus den dauerhaften Ländereien unseres Privatvermögens geleistet werden.