Universi fundi templorum ad rationalium rei privatae sollicitudinem curamque pertineant atque ab his anniversariis solutionibus postulatis peculiari, ut semper fuit, studio defendantur.
von fynn.c am 13.09.2016
Es sollen alle Ländereien der Tempel der Aufsicht und Pflege der Verwalter des Privatvermögens unterstehen und von diesen mit besonderer Sorgfalt verteidigt werden bei jährlich geforderten Zahlungen, wie es immer schon der Fall war.
von valentina877 am 05.08.2015
Alle Tempelländereien sollen unter der Verwaltung und Betreuung der Verwalter des Privateigentums stehen, und sie sollen diese Ländereien mit besonderer Sorgfalt vor jährlichen Zahlungsforderungen schützen, wie es seit jeher Praxis war.