Ac ne praefectura urbis abrogatum sibi aliquid putaret, si totum ad officium annonarium redundasset eidem praefecturae sollicitudinis ac diligentiae necessitatem mandamus, sed non ita, ut lateat officium annonariae praefecturae, sed ut ambae potestates, in quantum sibi negotii est, tueantur civilem annonam sitque societas muneris ita, ut inferior gradus meritum superioris agnoscat atque ita superior potestas se exserat, ut sciat ex ipso nomine, quid praefecto debeatur annonae.
von evelyne.d am 14.11.2015
Um zu verhindern, dass die Stadtpräfektur das Gefühl hat, sie habe an Autorität verloren, wenn alles an die Getreideadministration übertragen würde, übertragen wir der Stadtpräfektur die gleiche Verantwortung für Wachsamkeit und Sorgfalt. Dies soll jedoch die Getreideadministration nicht überschatten. Stattdessen sollen beide Behörden die Getreideversorgung der Stadt gemäß ihren jeweiligen Aufgaben schützen. Diese Partnerschaft soll so funktionieren, dass die untere Dienststelle die Autorität der höheren respektiert, während die höhere Behörde ihre Macht mit dem Verständnis ausübt, was rechtmäßig dem Getreidepräfekten zusteht.
von valentina.822 am 21.10.2022
Und damit die Präfektur der Stadt nicht denke, ihr sei etwas entzogen worden, wenn alles an das Amt der Annona übergegangen wäre, übertragen wir derselben Präfektur die Notwendigkeit von Sorge und Sorgfalt, jedoch nicht so, dass das Amt der Präfektur der Annona verborgen bliebe, sondern dass beide Befugnisse, soweit sie Geschäfte haben, die städtische Getreideversorgung schützen, und es soll eine solche Amtspartnerschaft bestehen, dass der niedrigere Rang die Verdienste des höheren anerkennt, und so soll die höhere Macht sich derart entfalten, dass sie aus dem Namen selbst weiß, was dem Praefectus Annonae geschuldet wird.