Ad palatinorum curam et rationalium officia omnium rerum nostrarum et totius perpetuarii, hoc est emphyteuticarii, iuris exactio revertatur.
von tim.j am 19.10.2018
Die Erhebung aller unserer Grundsteuern und Erbbaurechtsabgaben sollte der Aufsicht der Palastbeamten und der Verantwortung der Finanzoffiziere zurückgegeben werden.
von isabelle.m am 09.04.2021
Der Einzug aller unserer Angelegenheiten und des gesamten Erbpachtrechts, das heißt des Erbleiherechts, soll an die Fürsorge der Palatiner und die Ämter der Finanzverwalter zurückfallen.