Neque enim aut precatio colorata aut incubatio diuturna aut novella professio proprietatis nostrae privilegium abolere potuerunt.
von kristian.g am 25.02.2024
Weder ein vorgetäuschter Anspruch, noch eine langfristige Besetzung, noch eine neue Eigentumsanmeldung konnten unsere Rechtsansprüche aufheben.
von edda.876 am 05.01.2022
Denn weder eine gefärbte Petition, noch eine anhaltende Besetzung, noch eine neue Erklärung unseres Eigentums vermochten das Privileg aufzuheben.