Neque enim incubatio diuturna aut novella professio proprietatis nostrae privilegium abolere poterit.
von fin.842 am 06.10.2019
Weder eine langjährige Besitznahme noch ein neuer Eigentumsanspruch kann unsere Eigentumsrechte aufheben.
von Amelia am 13.04.2021
Weder eine langanhaltende Besetzung noch eine neue Erklärung wird imstande sein, das Privileg unseres Eigentums aufzuheben.