Cum adseveras te absente eos, qui oculos praediis tuis imposuerant, operam dedisse, ut annonariae collationis praetextu vili pretio ab officio praesidali praedia tua distraherentur, si legitimi temporis spatium ex venditionis die fluxit, qui provinciam regit inter vos cognoscet et, quod publico iure praescriptum est, statuet.
von lilli9973 am 27.01.2017
Wenn Sie behaupten, dass in Ihrer Abwesenheit diejenigen, die ihre Blicke auf Ihre Ländereien gerichtet hatten, sich bemüht haben, unter dem Vorwand der Getreideabgabe Ihre Ländereien von der Verwaltung des Gouverneurs zu einem niedrigen Preis verkaufen zu lassen, wird derjenige, der die Provinz regiert, nach Ablauf der gesetzlichen Frist seit dem Verkaufstag zwischen Ihnen prüfen und feststellen, was durch öffentliches Recht vorgeschrieben ist.
von michael.s am 06.11.2014
Da Sie behaupten, dass in Ihrer Abwesenheit Personen, die es auf Ihr Eigentum abgesehen hatten, sich darum bemühten, Ihre Ländereien unter dem Vorwand der Getreidesteuer zu einem günstigen Preis durch das Büro des Gouverneurs zu verkaufen, wird der Provinzgouverneur Ihren Fall anhören und entscheiden, wenn die gesetzliche Frist seit dem Verkaufsdatum abgelaufen ist, und zwar gemäß öffentlichem Recht.