Qui ad civilia munera vel decurionatum vel honores devocantur, licet vacationem a principibus acceperint, si appellationis auxilio non utantur, consensu suo nominationem confirmant.
von fiete.d am 05.05.2018
Personen, die für den öffentlichen Dienst, eine Mitgliedschaft im Stadtrat oder offizielle Ämter nominiert werden, bestätigen ihre Ernennung durch eigene Zustimmung, wenn sie keine Berufung einlegen, selbst wenn sie eine Befreiung von den Kaisern erhalten haben.
von lola961 am 31.05.2015
Diejenigen, die zu zivilen Pflichten, zum Dekurionat oder zu Ehrenämtern berufen werden, bestätigen durch ihre Zustimmung die Ernennung, auch wenn sie von den Obrigkeiten eine Befreiung erhalten haben, sofern sie nicht das Rechtsmittel der Berufung in Anspruch nehmen.