Si in patria uxoris tuae vel in qualibet alia domicilium defixisti, incolatus iure ultro te eiusdem civitatis muneribus obligasti.
von caroline.8996 am 11.09.2023
Wenn du deinen Wohnsitz im Heimatland deiner Ehefrau oder an einem anderen Ort begründet hast, hast du dich kraft des Wohnens dort freiwillig den Verpflichtungen dieser Stadt unterworfen.
von sara.828 am 13.02.2023
Wenn du in der Heimat deiner Ehefrau oder an einem anderen Ort deinen Wohnsitz begründet hast, hast du kraft des Niederlassungsrechts dich freiwillig den Pflichten dieser Stadt verpflichtet.