Mater pro filia dotem dare non cogitur nisi ex magna et probabili vel lege specialiter expressa causa:
von sarah.939 am 04.07.2022
Eine Mutter ist nicht verpflichtet, ihrer Tochter eine Mitgift zu geben, es sei denn, es liegt ein triftiger und vernünftiger Grund vor oder es ist gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben:
von ronja939 am 30.11.2022
Eine Mutter ist nicht verpflichtet, ihrer Tochter eine Mitgift zu geben, es sei denn aus einem großen und wahrscheinlichen Grund oder einem gesetzlich ausdrücklich bestimmten Grund: