Si superstite patre per emancipationem tui iuris effecta matri successisti rebusque tuis per legitimum tutorem patrem eundemque manumissorem administratis postea transegisti cum eo bona fide, perspicis, quod, si pactum tantum factum sit, petitio tua per exceptionem submovetur, si vero novatio legitimo modo intercessit et acceptilatio subsecuta est, nullam tibi iam superesse actionem.
von anabel8886 am 13.08.2023
Wenn du, während dein Vater noch lebte, durch Emanzipation eigenen Rechts geworden, deiner Mutter nachgefolgt bist und nachdem deine Angelegenheiten durch deinen rechtmäßigen Vormund, deinen Vater und denselben Freilasser, verwaltet wurden, später eine gütliche Einigung mit ihm getroffen hast, verstehst du, dass, wenn nur ein Pakt geschlossen wurde, dein Anspruch durch eine Einrede beseitigt wird, wenn jedoch eine Novation auf rechtmäßige Weise erfolgte und eine Quittung folgte, dir nunmehr keine Klage mehr zusteht.
von malte.u am 07.12.2017
Wenn du durch Emanzipation rechtlich unabhängig wurdest, während dein Vater noch lebte, und von deiner Mutter geerbt hast, und nachdem dein Vater (der sowohl dein gesetzlicher Vormund als auch derjenige war, der dich emanzipierte) deine Angelegenheiten verwaltete, du später einen Vergleich mit ihm in gutem Glauben geschlossen hast, solltest du verstehen, dass wenn dies nur eine einfache Vereinbarung war, dein Anspruch durch eine Rechtseinrede blockiert werden kann, aber wenn eine ordnungsgemäße rechtliche Erneuerung der Verpflichtung erfolgte, gefolgt von einer formellen Freistellung, du keine Rechtshandlung mehr geltend machen kannst.