Quod si penes te dominium eius remansit, adito praeside provinciae cum natis hanc potes recuperare, si nulla moveatur status quaestio.
von benno.w am 07.11.2019
Wenn Sie noch das Rechtseigentum besitzen, können Sie es durch einen Besuch beim Provinzgouverneur mit Ihren Kindern zurückerlangen, sofern keine Streitigkeiten bezüglich des Rechtsstatus bestehen.
von maya.t am 29.08.2014
Wenn das Eigentumsrecht weiterhin in Ihrem Besitz geblieben ist, können Sie dies durch Anrufung des Provinzgouverneurs mit Ihren Kindern zurückerlangen, sofern keine Statusfrage aufgeworfen wird.