Sane si laesa es immodice liberatione sollemniter per novationem atque acceptilationem tributa, non de dolo propter paternam verecundiam, sed in factum actio tibi tribuenda est.
von anton.h am 20.06.2015
Wenn Sie durch eine förmliche Schuldbefreiung mittels Schuldumstellung und -tilgung übermäßigen Schaden erlitten haben, sollte Ihnen aus Respekt vor Ihrem Vater eher eine Tatbestandsklage als eine Betrugsklage gewährt werden.
von fabian.8938 am 12.03.2016
Wenn du durch eine förmlich mittels Novation und Acceptilation gewährte Freilassung übermäßig geschädigt worden bist, muss dir – nicht eine Klage wegen Betrugs aufgrund väterlicher Ehrerbietung, sondern – eine Naturalklage gewährt werden.