Cum igitur patrem tuum cum alio tutelam administrasse adlegas, praeses provinciae eundem iudicem adversus te atque heredes contutorum patris tui dare debebit, quatenus quisque condemnari debeat, examinaturum.
von jannick.836 am 19.09.2015
Wenn du also behauptest, dass dein Vater die Vormundschaft mit einem anderen verwaltet hat, wird der Provinzgouverneur denselben Richter gegen dich und die Erben der Mitvormund deines Vaters bestimmen müssen, der prüfen wird, inwieweit jeder verurteilt werden sollte.
von ella826 am 30.10.2024
Da Sie behaupten, dass Ihr Vater die Vormundschaft gemeinsam mit einem anderen verwaltet hat, sollte der Provinzgouverneur einen einzigen Richter bestellen, der sowohl den Fall gegen Sie als auch gegen die Erben der Mitvormund Ihres Vaters verhandelt, um festzustellen, in welchem Umfang jede Partei haftbar gemacht werden sollte.