Omnes tutores seu heredes eorum, qui administraverunt tutelam, ad eundem iudicem ire debere iam pridem constitutum est.
von ada.934 am 10.02.2016
Es wurde schon vor langer Zeit festgelegt, dass alle Vormünder oder deren Erben, die eine Vormundschaft verwaltet haben, vor demselben Richter erscheinen müssen.
von david.d am 09.10.2022
Es ist schon seit langem festgelegt, dass alle Vormünder oder deren Erben, die eine Vormundschaft verwaltet haben, vor denselben Richter gehen müssen.