Cui consequens est, ut, si propter eam causam transegisti cum curatoribus, nulla adversus te creditoribus patris tui petitio competat.
von willi875 am 18.08.2014
Es folgt daraus, dass, wenn du aus diesem Grund einen Vergleich mit den Vormündern geschlossen hast, die Gläubiger deines Vaters kein Recht haben, irgendwelche Ansprüche gegen dich geltend zu machen.
von yann966 am 30.01.2018
Es ist folgerichtig, dass, wenn du aus diesem Grund mit den Kuratoren verhandelt hast, kein Anspruch der Gläubiger deines Vaters gegen dich geltend gemacht werden kann.