Si quos debitorum mole depressos necessitas publicae rationis adstringat proprias distrahere facultates, rei qualitas et redituum quantitas aestimetur nec sub nomine subhastationis publicae locus fraudibus relinquatur et possessionibus viliore distractis plus exactor ex gratia quam debitor ex pretio consequatur.
von keno.s am 05.03.2014
Wenn Personen, die von Schulden belastet sind, durch öffentliche Erfordernisse gezwungen werden, ihr Eigentum zu veräußern, sollte die Qualität der Vermögenswerte und die Höhe der von ihnen generierten Einkünfte sorgfältig bewertet werden. Der Prozess der öffentlichen Versteigerung darf keine Räume für Betrug lassen, und Immobilien sollten nicht zu künstlich niedrigen Preisen verkauft werden, bei denen der Steuereintreiber mehr durch Bevorzugung gewinnt als der Schuldner durch den Verkauf erhält.
von lina.971 am 21.11.2022
Wenn Personen, die durch die Last der Schulden gedrückt werden, die öffentliche Notwendigkeit zwingt, ihre eigenen Ressourcen zu veräußern, soll die Qualität des Gutes und die Menge der Einkünfte geschätzt werden, und es soll nicht unter dem Namen der öffentlichen Versteigerung ein Raum für Betrug gelassen werden, und es soll nicht der Eintreiber mehr aus Gunst erhalten als der Schuldner aus dem Preis.