Quod si quis talis sub tua fuerit iudicatione convictus, profecto irritis his quae vetita contrectavit etiam congruam indignationem incurret.
von niels932 am 14.09.2013
Wenn jemand unter Ihrer Gerichtsbarkeit eines solchen Vergehens für schuldig befunden wird, werden nicht nur seine verbotenen Handlungen für nichtig erklärt, sondern er wird auch einer angemessenen Bestrafung unterzogen.
von liana.846 am 25.04.2018
Wenn jedoch jemand unter deiner Rechtsprechung überführt worden ist, werden die verbotenen Dinge, die er berührt hat, für ungültig erklärt und er wird zudem eine angemessene Entrüstung auf sich ziehen.