Ad splendidioris militiae privilegia, posteaquam priorem continuo labore compleverint, eos venientes admittimus, qui ea voto adipiscendi honoris crediderint expetenda, non eos, qui studio exercendae cupiditatis ambierint, ut velut in meliore fortuna positi aut ea scelera quae prius commusisse doceantur occultent aut alia deinceps possint impune committere.
von mathilda.c am 30.10.2021
Zu den Privilegien des glorreicheren Militärdienstes nehmen wir diejenigen auf, die nach Vollendung des vorherigen Dienstes mit ununterbrochener Anstrengung kommen und die da glauben, diese Privilegien sollten zum Zweck der Ehrenerlangung angestrebt werden - nicht jene, die sie mit dem Eifer der Habgier verfolgt haben, sodass sie, gleichsam in bessere Umstände versetzt, entweder die Verbrechen verbergen können, die ihnen nachgewiesen wurden, oder künftig weitere Vergehen ungestraft begehen könnten.
von jaimy.w am 06.10.2020
Wir gestatten den Aufstieg zu höheren militärischen Rängen nur denjenigen, die nach Erfüllung ihres vorherigen Dienstes mit beständigem Einsatz diese Privilegien aus Ehrbestreben anstreben, nicht jenen, die sie aus Habgier verfolgen. Wir lehnen diejenigen ab, die diese Positionen entweder nutzen wollen, um früher nachgewiesene Verbrechen zu verbergen oder um neue Straftaten ungestraft zu begehen, in der Annahme, durch ihren besseren Status geschützt zu sein.