Edicti itaque huius auctoritate sancimus eos, qui deinceps huiusmodi aliquid crediderint attemptandum, isdem possessionibus esse privandos.
von mustafa.g am 13.08.2023
Kraft dieses Edikts verfügen wir, dass diejenigen, die von nun an dergleichen etwas zu unternehmen gedenken, eben dieser Besitztümer verlustig gehen müssen.
von sofia.x am 10.10.2018
Kraft dieses Erlasses bestimmen wir hiermit, dass jeder, der in Zukunft versucht, dergleichen zu unternehmen, seines Vermögens verlustig gehen wird.