Quotiens inter omnes heredes testator successionem dividit ac singulos certis possessionibus cum mancipiis, quae in isdem sunt constituta, iubet esse contentos, voluntati eius salva legis falcidiae auctoritate obtemperandum esse manifestum est:
von Luci am 25.01.2018
Sooft der Erblasser die Erbschaft unter allen Erben aufteilt und einzelne Personen anweist, mit bestimmten Besitztümern und den darin enthaltenen Sklaven zufrieden zu sein, ist es offensichtlich, dass seinem Willen unter Wahrung der Autorität des Lex Falcidia Folge zu leisten ist.
von paskal.925 am 27.06.2014
Wenn ein Erblasser die Erbschaft unter allen Erben aufteilt und jeden von ihnen anweist, sich mit bestimmten Besitztümern einschließlich der ihnen zugewiesenen Sklaven zufriedenzugeben, ist es offensichtlich, dass seinen Wünschen unter Beachtung der Bestimmungen des Falcidischen Rechts Folge zu leisten ist.