Non est ambiguum, cum familiae erciscundae titulus inter bonae fidei iudicia numeretur, portionem hereditatis, si qua ad te pertinet, incremento fructuum augeri.
von robin.y am 10.07.2015
Es besteht kein Zweifel, dass bei der Erbteilungsverfahren, die als Verfahren nach Treu und Glauben gelten, Ihr Erbteil, sofern Ihnen einer zusteht, sich durch Hinzurechnung der Erträge erhöhen wird.
von bastian9971 am 18.09.2016
Es ist unzweifelhaft, da der Titel der Familienerbteilung zu den Urteilen nach Treu und Glauben gezählt wird, dass der Erbanteil, sofern er dir zusteht, durch den Fruchtertrag erhöht wird.