Unde portionem tuam cum reditibus arbitrio familiae erciscundae percipere potes, ex facta inter coheredes divisione nullum praeiudicium timens.
von mika9864 am 02.07.2024
Daher kannst du deinen Anteil nebst dessen Erträgen durch das Erbauseinandersetzungsverfahren erhalten, ohne Bedenken hinsichtlich der zwischen Miterben vorgenommenen Teilung.
von emely.934 am 03.07.2023
Daher kannst du deinen Anteil mit Erträgen gemäß dem Urteil zur Teilung des Familienvermögens erhalten, ohne Nachteile zu befürchten, nachdem die Teilung zwischen Miterben vorgenommen wurde.