Expilatae enim hereditatis crimen frustra coheredi intenditur, cum iudicio familiae erciscundae indemnitati prospiciatur.
von joshua953 am 16.08.2021
Es ist sinnlos, gegen einen Miterben Strafanzeige wegen Erbschaftsdiebstahls zu erheben, da durch das Verfahren zur Teilung des Familienvermögens bereits ein Schutz vor Verlusten gewährleistet ist.