Iudex datus, si quid a coherede etiam tuae portionis ex hereditate sublatum fuerit probatum, adiudicationibus factis secundum iuris formam eum tibi condemnabit.
von natalie.q am 16.11.2020
Der bestellte Richter wird, wenn nachgewiesen wird, dass von einem Miterben etwas aus Ihrem Erbteil aus der Erbschaft weggenommen wurde, nach erfolgten Rechtsprechungen gemäß der Rechtsform, ihn Ihnen verurteilen.
von maksim.j am 23.08.2016
Wenn nachgewiesen wird, dass ein Miterbe etwas von Ihrem Erbteil unrechtmäßig entnommen hat, wird der bestellte Richter nach Durchführung der erforderlichen rechtlichen Feststellungen anordnen, dass dieser Ihnen gemäß Gesetz Ersatz zu leisten hat.