Quod si novata causa est, ex stipulatu tibi actio competit et iudice accepto secundum iuris formam experire.
von christina.837 am 13.07.2014
Wenn jedoch die Angelegenheit erneuert worden ist, steht dir eine Klage aus Stipulation zu, und nachdem ein Richter angenommen wurde, verfahre gemäß der Rechtsform.
von mina9825 am 17.02.2018
Wenn der Fall erneuert worden ist, steht Ihnen das Recht zu, eine Klage aufgrund der Vereinbarung einzureichen. Sobald ein Richter bestellt ist, führen Sie Ihr Verfahren gemäß den rechtlichen Vorschriften durch.