Si causam iudicati non novasti, rem iudicatam praeses provinciae etiam pignoribus captis ac distractis ad emolumentum perduci iubebit.
von filipp.x am 03.07.2016
Wenn Sie die Ursache des Urteils nicht noviert haben, wird der Provinzstatthalter anordnen, dass die Rechtssache auch nach Pfändung und Verkauf der Sicherheiten zur Vollstreckung gebracht wird.
von cathaleya.h am 15.03.2018
Wenn Sie das ursprüngliche Urteil nicht durch eine neue Verpflichtung ersetzt haben, wird der Provinzgouverneur die Vollstreckung des Urteils anordnen, einschließlich der Pfändung und Verwertung von Vermögenswerten als Sicherheit.