Si quaestio tibi generis ab his, quos fratres patrueles esse dicis, non fit, adito praeside et accepto iudice familiae erciscundae experire.
von roman.856 am 06.03.2017
Wenn gegen dich keine Streitfrage über die Abstammung von denjenigen erhoben wird, die du als Vettern väterlicher Seite bezeichnest, begib dich zum Vorgesetzten, erhalte einen Richter und schreite zur Aufteilung des Familienvermögens.
von raphael.8961 am 07.06.2021
Wenn deine vermeintlichen väterlichen Vettern deinen Familienstatus nicht anfechten, begib dich zum Gouverneur, lass einen Richter zuweisen und leite das Rechtsverfahren zur Erbaufteilung ein.