Quapropter adito praeside provinciae aviam tuam mancipium tibi donasse proba ac, si hoc iure ad te pertinere perspexerit, restitui tibi providebit.
von mariam.935 am 28.09.2014
Wendet euch daher an den Provinzverwalter und weist nach, dass Eure Großmutter Euch das Mancipium übertragen hat, und wenn er erkannt hat, dass dies Euch rechtmäßig zusteht, wird er dessen Rückgabe veranlassen.
von karolina.869 am 08.01.2020
Begib dich zum Provinzgouverneur und weise nach, dass deine Großmutter dir diese Liegenschaft übertragen hat. Wenn er feststellt, dass du rechtmäßiger Eigentümer bist, wird er dafür sorgen, dass sie dir zurückgegeben wird.