Neque enim, si te absente divisionem eius fecerint, aliquid iuri tuo derogari poterit.
von annabell.h am 29.05.2015
Denn selbst wenn in deiner Abwesenheit eine Teilung vorgenommen wird, wird dies nichts an deinem Rechtsanspruch ändern können.
von niclas.g am 08.09.2023
Wenn sie es in deiner Abwesenheit teilen, können sie keinesfalls deine Rechte schmälern.