Si cum fratre tuo matri successisti, frater pro portione tua cum debitoribus hereditariis paciscendo vel agendo, non ex tua voluntate, pro hereditaria parte tibi quaesitam obligationem extinguere non potuit.
von clemens947 am 06.06.2018
Wenn du mit deinem Bruder der Mutter nachgefolgt bist, konnte der Bruder für deinen Anteil mit den Erbschaftsschuldnern durch Vereinbarungen oder Handlungen, nicht aus deinem Willen, die für den von dir erworbenen Erbanteil begründete Verpflichtung nicht tilgen.
von alma.a am 18.05.2014
Wenn Sie und Ihr Bruder von Ihrer Mutter geerbt haben, hätte Ihr Bruder die Schuldverpflichtung, dei durch Ihren Erbanteil erworben wurde, nicht durch Vereinbarungen oder Handlungen mit den Erblasserschuldnern ohne Ihre Zustimmung erlöschen können.