Nec si volens scripsisses servum te esse, non liberum, praeiudicium iuri tuo aliquid comparasses:
von konradt.976 am 18.01.2019
Auch wenn du dich freiwillig als Sklave und nicht als freie Person aufgeschrieben hättest, hättest du deinem Rechtsanspruch keinen Nachteil zugefügt:
von jadon.g am 21.11.2020
Selbst wenn du freiwillig geschrieben hättest, dass du ein Sklave und nicht frei bist, hättest du deine rechtlichen Rechte nicht beeinträchtigt: