Qui si adfirmationem suam non impleat, inconcussum possessionis ius obtinebis.
von ronia.8826 am 14.12.2015
Wer seine Zusage nicht erfüllt, wird das unerschütterliche Besitzrecht erlangen.
von milena924 am 01.02.2014
Wenn er seinen Anspruch nicht beweisen kann, werden Sie die unbestrittenen Besitzrechte behalten.