Expilatae quidem hereditatis crimen intentare non potes, quando communis arcae rebus inspectis claves traditas coheredi profitearis.
von olivia.b am 16.01.2016
Des Erbschaftsdiebstahls kannst du wahrlich keine Anklage erheben, wenn du nach Prüfung des gemeinsamen Bestands und Übergabe der Schlüssel an den Miterben dessen Inhalt anerkennst.
von otto914 am 04.12.2021
Du kannst keine Anklage wegen Erbschaftsdiebstahls erheben, da du selbst zugibst, dass du nach Prüfung des Inhalts der gemeinsamen Truhe die Schlüssel an deinen Miterben übergeben hast.