Expilatae hereditatis crimen loco deficientis actionis intendi consuevisse non est iuris ambigui.
von annie833 am 25.09.2013
Es ist rechtlich anerkannt, dass eine Strafanzeige wegen Erbschaftsdiebstahl erhoben werden kann, wenn keine zivilrechtliche Klage verfügbar ist.
von filip958 am 03.06.2024
Das Verbrechen der Erbschaftsplünderung, das anstelle einer mangelhaften Klage eingeleitet zu werden pflegt, ist kein rechtlich mehrdeutiger Tatbestand.