Obtentu expilatae hereditatis emolumentum legatorum, maxime suspensa cognitione, legatariis isdemque libertis defuncti auferri non oportet.
von hailey9859 am 15.03.2022
Die Erben, die zugleich ehemalige Sklaven des Verstorbenen sind, sollten nicht ihrer Erbrechte beraubt werden, nur weil der Nachlass geplündert wurde, insbesondere solange der Fall noch untersucht wird.
von lynn.j am 16.07.2022
Aufgrund einer geplünderten Erbschaft sollte der Nutzen von Vermächtnissen, insbesondere während einer laufenden Untersuchung, den Vermächtnisnehmern, die zugleich Freigelassene des Verstorbenen sind, nicht entzogen werden.