Sed cum de his exhibendis apud iudicem quaereretur, rationem compensationis induci non oportuit.
von finnja.y am 02.04.2016
Als jedoch über die vorzulegenden Gegenstände vor dem Richter verhandelt wurde, durfte die Kompensationsart nicht geltend gemacht werden.
von alina.p am 13.11.2015
Als die Frage der Vorlage dieser Gegenstände vor dem Richter erörtert wurde, war es nicht angemessen, die Frage der Kompensation einzuführen.